Anordnung Abstimmung vom 14. Juni 2026
Genehmigung der neuen Kirchgemeindeordnung der fusionierten Kirchgemeinde Limmattal
Die drei Kirchenpflegen empfehlen Ihnen die Annahme der Kirchgemeindeordnung für die neue „Reformierte Kirchgemeinde Limmattal“. Die neue Kirchgemeindeordnung übernimmt die Bestimmungen im Zusammenschlussvertrag.
Abstimmungsfrage:
Wollen Sie die vorliegende Kirchgemeindeordnung der fusionierten Kirchgemeinde Limmattal annehmen?
Die Abstimmungsbroschüre wird den Stimmberechtigten zusammen mit dem Stimmzettel durch die wahlleitenden politischen Gremien den Mitgliedern direkt per Post zugestellt.
Auf Wunsch werden diese Unterlagen gerne auch gedruckt nach Hause geschickt. Bestellungen sind zu richten an: sekretariat@ref-limmattal.ch
Voraussetzung
Stimmberechtigt sind die Mitglieder der drei Kirchgemeinden Dietikon, Schlieren und Weiningen, welche nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind, Schweizer ab 16 Jahre, Ausländer ab 16 Jahre mit Bewilligung C, Ci/C1 oder B.
Wahlleitung
Die Wahlleitung übernimmt die Stadt Dietikon. Die Bestimmungen über die Abgabe der Stimmcouverts (Urnenöffnungszeiten sowie briefliche Abstimmung) sind der jeweiligen Homepage zu entnehmen.
Rechtsmittel
Gegen diese Abstimmungsanordnung kann binnen 5 Tage, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Bezirkskirchenpflege Dietikon [Herr Steffen Kelch, Bergstrasse 24, 8103 Unterengstringen ], schriftlich Stimmrechtsrekurs erhoben werden. Der Rekurs hat einen Antrag und eine Begründung aufzuweisen. Die angefochtene Anordnung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen.
Dietikon/Schlieren/Weiningen, 11. März 2026
Reformierte Kirchgemeinde Dietikon / Schlieren / Weiningen
Abstimmungsresultat der Urnenabstimmung vom 8. März 2026
Vorlage: Zusammenschluss der drei Reformierten Kirchgemeinden Dietikon, Schlieren, Weiningen
Abstimmungsprotokoll der Stadt Dietikon
Abstimmungsprotokoll der Stadt Schlieren
Abstimmungsprotokoll Kreisgemeinde Weiningen
Abstimmungsresultat:
Der Zusammenschlussvertrag der drei Reformierten Kirchgemeinden Dietikon, Schlieren, Weiningen wurde angenommen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen und wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhalts oder wegen Unangemessenheit innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Bezirkskirchenpflege Dietikon (c/o Herr Steffen Kelch, Bergstrasse 24, 8103 Unterengstringen), schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Sie ist in genügender Anzahl für die Rekursinstanz und die Vorinstanz einzureichen. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.»
Dietikon/Schlieren/Weiningen, 9. März 2026
